mOymK-1719337615.webp

Die Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII, sowie nach § 112 SGB IX i.V. m. § 75 SGB IX richtet sich an Kinder und Jugendliche und endet mit dem Eintritt der Volljährigkeit. Zu den leistungsberechtigten Personen gehören, diejenigen mit:

  • Körperlichen Beeinträchtigungen
  • Seelische Beeinträchtigungen
  • Geistigen Beeinträchtigungen oder
  • Sinnesbeeinträchtigungen,

die in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit der hohen Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate gehindert oder hiervon bedroht sind (§2Abs. 1SGB IX). Die Hilfe kann als Hilfe für junge Volljährige nach § 41 SGB VIII fortgeführt werden.

Kontaktieren Sie uns

Möchten Sie mehr Informationen über unsere Angebote?

Unsere Angebote Unsere Angebote

Die Maßnahmen der Ambulanten Erziehungshilfe werden in aller Regel vom Jugendamt eingeleitet. Die Mitarbeiter der Bunte Brücke Ruhr sehen sich hier als Partner der Kommunen und stehen in engem Kontakt mit den Ansprechpartnern in den Jugendämtern.

td3cX-1719337583.webp
Erziehungsbeistand weiterlesen
ku99y-1719337604.webp
Sozialpädagogische Hilfe weiterlesen
mOymK-1719337615.webp
Schulbegleitung weiterlesen